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BAföG-News
Aktuelle Meldungen und Neuigkeiten zum BAföG:

13.01.2010
Wunschtraum? Deutsches Studentenwerk für höhere BAföG-Freibeträge

12.01.2010
Trauriges Fazit des Deutschen Studentenwerkes: Kein Geld, kein Studium

12.01.201
Studienabbruch aus Geldmangel und anderen Gründen - HIS-Studie

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BAföG beim BMBF
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Auf dieser Seite findest du Hinweise zum Thema Bafög und Bafög-Rückzahlung. Solltest du weitere Bafög-Informationen benötigen so findest du diese ggf. bei das-neue-bafoeg.de: dort bietet man Dir ebenfalls hilfreiche Tipps zur Bafögrückzahlung.

Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)

 

Die Rückzahlung (§ 18, 18a/b BAföG)

Das BAföG stellt ein zinsloses Darlehen dar. Darüber hinaus ist die Rückzahlung für nach dem 28.02.2001 begonnene Ausbildungsabschnitte auf 10.000 € (einschließlich etwaiger Teilerlasse oder Nachlässe) begrenzt. Die erste monatliche Rate von mind. 105 € ist 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zu bezahlen. Die Raten sind für drei Monate zusammen per Lastschrift zu entrichten. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Übersteigt das monatliche Einkommen nicht 960 €, kann eine Aussetzung der Rückzahlung beantragt werden. Diese Einkommensgrenze erhöht sich, wenn ein Ehepartner oder Kinder zu versorgen sind.

Einziehung der Rückzahlung durch das Bundesverwaltungsamt, Abteilung BAföG

Die im Rahmen des BAföG gewährten Staatsdarlehen werden zentral vom Bundesverwaltungsamt, Eupener Str. 125, 50933 Köln eingezogen. Etwa ein halbes Jahr vor dem Rückzahlungsbeginn erhält jeder ehemalige BAföG-Empfänger einen sogenannten "Feststellungsbescheid und Rückzahlungsbescheid". In diesem Schreiben werden die Darlehenshöhe, die Ratenrückzahlungen und die Fälligkeitstermine festgelegt.

Tipp der Studenten-Redaktion:
Anschriftenänderungen sollten dem Bafögamt bzw. dem Bundesverwaltungsamt immer, spätestens aber bis reichlich ein halbes Jahr vor dem Beginn der Rückzahlungspflicht mitgeteilt werden. Für die Anschriftenermittlung werden andernfalls 25 € berechnet. Der entsprechende Kostenbescheid wird mit dem Feststellungsbescheid bzw. dem Rückzahlungsbescheid zum BAföG so verschickt, dass er gerne übersehen wird. So kommen nach einem knappen Monat noch einmal Mahngebühren auf die Nicht-Zahler zu.

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