www.bafoeg-antrag.de

Studenten-Tipp
Kreditkarte für StudentenBarclaycard for Students
Als Student muss man nicht auf eine Kreditkarte verzichten. Ob beim Online-Shopping oder beim Reisen, die kleinen Plastikteilchen machen überall Spass.

Das Beste: Im ersten Jahr ist die Studentenkreditkarte beitragsfrei!

mehr Infos zur Studentenkreditkarte Infos zur Kreditkarte

BAföG-News
Aktuelle Meldungen und Neuigkeiten zum BAföG:

13.01.2010
Wunschtraum? Deutsches Studentenwerk für höhere BAföG-Freibeträge

12.01.2010
Trauriges Fazit des Deutschen Studentenwerkes: Kein Geld, kein Studium

12.01.201
Studienabbruch aus Geldmangel und anderen Gründen - HIS-Studie

Aktuelles zum Bafög Aktuelles zum Bafög

BAföG beim BMBF
BMBF - Bundesministerium für Bildung & Forschung

BMBF Bafög-Rechner

Hotline 0800BAFOEG1

Buch-Tipp
Schweineteuer. Was ein Studium kostet und wie man es clever finanziertSchweineteuer. Was ein Studium kostet und wie man es clever finanziert
Das aktuellste Buch zum Thema BAföG, Studienkredit und Studentenjob ist mehr als ein Geldratgeber für Studenten. Trendig illustriert und unterhaltsam geschrieben ist Steffen Gerths "Schweineteuer" trendverdächtig.

mehr BAföG-Bücher mehr BAföG-Bücher


Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)

 

Förderungshöchstdauer (§ 15, 48 BAföG)

Für Schülerinnen und Schüler wird prinzipiell die gesamte Zeit des Schulbesuches gefördert. Die zweite Wiederholung einer Klasse kann jedoch nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe unterstützt werden.

Besuche von Abendgymnasien werden gefördert, sobald die Verpflichtung zur Ausübung der Berufstätigkeit erlischt,regelmäßig während der letzten drei Schulhalbjahre.

Die Förderungshöchstdauer an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen entspricht den in den Ausbildungs- bzw. Studienordnungen festgelegten Regelstudienzeiten. Wie bereits ausgeführt gilt nach § 48 BAföG, dass entsprechend den Studien- bzw. Prüfungsordnungen Nachweise über "Studienfortschritte" vorzuweisen sind. Dafür sind Zeugnisse über bestandene Zwischenprüfungen bzw. über das bestandenen Vordiplom spätestens zum fünften Fachsemester notwendig. Auch eine Erklärung der Hochschule überd en geordneten Verlauf der Ausbildung (&sogenannte "48-Bescheinigung") kann ausreichen. Die Förderungshöchstdauer kann verlängert werden ...

bei Härtefällen (Behinderung).
bei schwerwiegenden Gründen (Schwangerschaft).
bei Mitwirkung in Hochschul- oder Länderorganen.
bei erstmaligem Nichtbestehen der Abschlußprüfung.
bei Pflege & Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

weiter weiter


Eckdaten zu Bafoeg-Antrag.de
Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung | Disclaimer | Auslandsstudium Partner Thema Bafög und Studium 2003 - 2024 © Bafoeg-Antrag.de - Ein Partner von Studserv.de