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BAföG-News
Aktuelle Meldungen und Neuigkeiten zum BAföG:

13.01.2010
Wunschtraum? Deutsches Studentenwerk für höhere BAföG-Freibeträge

12.01.2010
Trauriges Fazit des Deutschen Studentenwerkes: Kein Geld, kein Studium

12.01.201
Studienabbruch aus Geldmangel und anderen Gründen - HIS-Studie

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Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)

 

BAföG, Abschnitt I, § 3 Fernunterricht

Auch ein Fernstudium kann durch Bafög gefördert werden. BAföG für ein Fernstudium wird jedoch längstens für 12 Monate gewährt. Nicht für jeden Lehrgang kann BAföG für Fernunterricht beantragt werden.

Entscheidend für eine Förderung ist, dass der Fernlehrgang bzw. der Fernstudiengang mit den selben Zugangsvoraussetzungen und dem selben Studienabschluss angeboten wird, wie vergleichbare Studienangebote im Präsenzstudium (vgl. § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 BAföG). Der Anbieter muss entweder nach § 12 unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen oder in öffentlich-rechtlicher Hand liegen.

Es ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörde zu entscheiden, wem (Schüler oder Studenten) die Teilnehmer von einem Fernlehrgang bzw. Fernstudium gleichgestellt sind. Zur Orientierung:

Wer sich per Fernstudium auf den Hauptschulabschluss vorbereitet, wird ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit einem Schüler der Abendhauptschule gleichgestellt.

Wer sich per Fernstudium auf einen Realschulabschluss vorbereitet, wird ab dem 18. Lebensjahr einem Schüler der Abendrealschule gleichgstellt.

Wer sich auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet, wird ab dem vollendeten 19. Lebensjahr einem Schüler einer Fachoberschulklasse (Voraussetzung abgeschlossene Berufsausbildung) gleichgestellt.

Wer sich auf eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, also das Abitur oder Fachabitur, vorbereitet, wird ab dem vollendeten 19. Lebensjahr einem Schüler auf dem Abendgymnasium gleichgestellt.


Ausbildungsförderung durch BAföG wird nur gewährt, wenn der Student in den letzten sechs Monaten vor dem Bewilligungszeitraum bereits erfolgreich am Fernlehrgang bzw. Fernstudium teilgenommen hat. "Erfolgreich" meint, der Student kann an Hand der bisherigen Leistungen nachweisen, dass der angestrebte Abschluss erreicht werden kann. Die Vorbereitung für den Abschluss muss dann in spätestens 12 Monaten beendet werden. Eine weitere Bedingung ist, dass das Fernstudium ein Vollzeitstudium ist und mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate umfasst. Über die Dauer und den Erfolg vom Fernstudium ist eine Bescheinigung vom Betreuer des jeweiligen Lehrgangs bzw. Studienfaches auszustellen.
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